AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Vermietungs- und Servicegeschäfte der w&w mobile WC-Anlagen GmbH – nachstehend w&w genannt
1. Allgemeines
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle bestehenden und zukünftig abgeschlossenen Angebote und Verträge von w&w, insbesondere für Toilettenkabinen, mobile Raumeinheiten, Toilettenwagen, Fäkalientanks, Kombicontainer, sowie allen angebotenen Serviceleistungen von w&w. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden automatisch, mit Vertragsabschluss, wirksam.
2. Mietangebote
a) Die Angebote von w&w sind unverbindlich, sie werden nur bei schriftlicher Bestätigung durch w&w Vertragsbestandteil.
b) w&w kann ausdrücklich die Vermietung einer anderen als der angebotenen Mietsache vornehmen, falls die andere Mietsache für den beabsichtigten Gebrauch des Kunden in vergleichbarer Art geeignet und zumutbar ist.
c) Die Haftung von w&w kommt nur dann in Betracht, wenn der durch den Kunden beabsichtigte Verwendungszweck nicht erreicht wurde oder die konkrete Nutzung der Mietsache verfehlt wurde.
d) Die auf elektronischem Wege gemieteten Gegenstände des Kunden, werden Vertragsgegenstand und von w&w gespeichert und auf Verlangen per E-Mail zugesandt.
3. Mietgegenstand/Serviceleistung
a) Der Kunde verpflichtet sich zum uneingeschränkten Gebrauch der Mietsache getreu des abgeschlossenen Vertrages. Der Kunde muss eventuell erforderliche behördliche Zulassungen einholen, speziell Genehmigungen zum Aufstellen der Mietsache auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen. Für eventuelle anfallende Gebühren oder Abgaben dieser Genehmigungen ist der Kunde alleiniger Schuldner. b) Der Kunde verpflichtet sich die Mietsache sorgfältig zu behandeln und ihm ausgewiesene Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen durchzuführen.
c) w&w ist jederzeit dazu ermächtigt, die Besichtigung und technische Prüfung der Mietsache durchzuführen.
d) Der Kunde verpflichtet sich die Mietsache der Vorschrift entsprechend gegen Diebstahl, Beschädigung, Zerstörung und Verlust zu schützen. Das Risiko des Verlustes, Diebstahls oder der Beschädigung der Mietsache hält der Kunde. Tritt einer dieser Vorfälle ein, verpflichtet sich der Kunde w&w ohne Verzug in Kenntnis zu setzen, auch dann, wenn er selbst den Vorfall nicht zu vertreten hat.
e) Mit der Übergabe der Mietsache am vereinbarten Standort geht die Verkehrssicherungspflicht auf den Kunden über. Diese endet erst mit der Abholung der Mietsache.
f) Die Mietsache ist an dem vereinbarten Ort aufzustellen. Der Kunde ist während der gesamten Mietdauer für die Untergrundbeschaffenheit sowie Anfahrbarkeit des Standortes verantwortlich.
g) Dem Kunden ist die Verbringung sowie Untervermietung oder sonstige Gebrauchsüberlassung an Dritte untersagt und ist somit ausgeschlossen.
h) Ist die Mietsache mit einem Gebäude oder Grund und Boden verbunden, so dient nur dem vorübergehenden Zweck gem. § 95 BGB und wird nicht Bestandteil des Grundstücks oder Gebäudes und ist nach Beendigung des Mietvertrages wieder zu trennen.
i) Wurde die Mietsache durch Dritte aufgrund einer Pfändung beschlagnahmt ist der Kunde verpflichtet w&w, innerhalb von spätestens 3 Werktagen entweder auf elektronischem Wege oder durch Einschreiben/Rückschein, zu informieren. Vorab ist der Kunde verpflichtet den oder die Dritten schriftlich daraufhin zuweisen, dass es sich bei der Mietsache um Eigentum von w&w handelt. Diesen schriftlichen Hinweis muss der Kunde innerhalb der o. g. Frist an w&w übermitteln. Weiterhin kommt der Kunde für alle Kosten zur Wiedererlangung auf und verpflichtet sich, auf Verlangen, für die Rechtsverfolgungskosten, erhobene Vorschüsse zu zahlen.
j) Für den Fall der Toilettenvermietung findet der Entsorgungs- und Reinigungsservice – sofern nichts anderes festgelegt wurde- einmal wöchentlich statt. Darüber hinausgehende Dienstleistungen werden gesondert berechnet. Der Zeitpunkt dieser Leistung wird von w&w festgelegt. Sollte der Reinigungsintervall auf einen Feiertag fallen, wird dieser nach Möglichkeit nachgeholt. Sollte dies nicht möglich sein, fällt dieser Ersatzlos aus. Der Kunde muss den freien Zugang zu den Toilettenkabinen, bis auf 5 m für LKW-Fahrzeuge, gewährleisten. Sollte diese Gewährleistung nicht gegeben sein, so verpflichtet sich der Kunde die Toilettenkabine bis auf 5m an das Servicefahrzeug heranzubringen. Wurde der Zutritt nicht sichergestellt gilt die Leistung seitens w&w als erbracht. Reklamationen der Serviceleistungen sind ohne Verzug anzumelden.
k) Benötigte Versorgungsanschlüssen werden durch den Kunden bereitgestellt.
l) Die Kosten für den Transport und Ladung der Mietsache als auch für den Entsorgungs- und Reinigungsservice trägt der Kunde.
4. Lieferung
a) Sollte der Kunde die An- und/oder Rücklieferung der Mietsache selbst vornehmen (nur möglich nach individueller schriftlicher Genehmigung), ist er für die fachmännische Abwicklung verantwortlich. Eventuell entstandene Schäden an der Mietsache, welche auf eine nicht fachmännische Abwicklung zurückzuführen sind, trägt der Kunde. Bei fehlender Bekanntgabe des Lieferorts durch den Kunden, gerät der Kunde in Annahmeverzug. Dies gilt nicht, wenn der Kunde die Mietsache rechtzeitig, zum vereinbarten Mietbeginn, selbst abholt. w&w haftet nicht für verspätete An- und/oder Rücklieferung der Mietsache durch, vom Kunden eigenmächtig, beauftragte Transportunternehmen, es sei denn, das Transportunternehmen wurde durch w&w beauftragt.
b) Der Kunde hat für das ordnungsgemäße und fachmännische Abladen und Anschließen der Mietsache an Versorgungsanschlüsse, bei Anlieferung, zu sorgen. Dies gilt nicht insofern mit w&w etwas anderes vereinbart wurde. Eventuell entstehende Kosten gehen zu Lasten des Kunden auch wenn die Auf- und Abladung durch oder im Auftrag von w&w vorgenommen wurde. Bei einer Vermietung von mobilen Toilettenwagen und/oder Raumeinheiten sind die Kosten der An- und Rücklieferung, die Auf- und/oder Abbauarbeiten sowie die Endreinigung im Mietpreis nicht enthalten.
5. Reklamation/ Mängel
a) Bei Anlieferung verpflichtet sich der Kunde die Mietsache auf Mängelfreiheit und Betriebsbereitschaft zu prüfen. Festgestellte Mängel sind unverzüglich zu reklamieren. Mängelrügen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit einspruchsloser Entgegennahme erkennt der Kunde die Mietsache als betriebsbereit und mangelfrei an.
b) Treten während der Mietzeit Mängel oder Reklamationen auf, so sind diese w&w unverzüglich zu melden. Mängel, die durch Verschulden des Kunden entstanden sind, werden auf seine Kosten behoben. Eine Berechtigung zur Kürzung oder Kündigung der vereinbarten Mietzahlung besteht, bezüglich der zuletzt genannten Mängel, nicht.
c) Über Mietminderungsansprüche bei von w&w anerkannten Mängeln hinaus und soweit sich nachfolgend nicht anders ergibt, sind Schadensersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen. w&w haftet nicht für eventuell entgangene Gewinne oder etwaige Vermögensschäden vom Kunden, die durch Mängel der Mietsache verursacht wurden.
d) w&w zeigt ausdrücklich an, dass für den Fall der Vermietung von Toilettenkabinen mit Wassertank, die Befüllung des Wassertanks, nur auf Antrag des Kunden erfolgt. Ferner weist w&w darauf hin, dass das Wasser keine Trinkwasserqualität hat. Für Verschmutzungen, welche nach der Anlieferung des Wassertanks entstehen, haftet w&w nicht. Der Wassertank wird, im Rahmen des Reinigungsservices, durch w&w befüllt, Dies geschieht nur auf ausschließlichen Wunsch und eigenes Risiko des Kunden. Eine Befüllung ist lediglich bei entsprechender Witterung möglich.
6. Haftungsbeschränkung
a) w&w haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von w&w oder derjenigen des Vertreters oder Erfüllungsgehilfe von w&w nach den gesetzlichen Bestimmungen. Des Weiteren haftet w&w nur nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung ausschlaggebender Vertragspflichten. Ausschlaggebende Vertragspflichten sind, deren Erfüllung der ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Der Schadenersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung von w&w ist auch in Fällen der groben Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wenn keiner der in Satz 2, dieses Absatzes, aufgeführten Ausnahmefälle vorliegen. Vorhersehbare Schäden werden in Fällen von Sach- und Vermögensschäden auf 150.000 Euro und bei
Bearbeitungsschäden auf 10.000 Euro begrenzt. Höhere Haftungsgrenzen können gesondert schriftlich vereinbart werden sofern der Kunde die Kosten hierfür von w&w abgeschlossene Versicherungen trägt.
b) Die Haftung durch die Mietsache verursachter Schäden an Rechtsgütern des Kunden z. Bsp. Schäden an anderen Sachen, ist jedoch ganz ausgeschlossen. Dies trifft nicht zu, wenn ein Vorsatz der groben Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, die Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten i. S. d. Ziff. VII Abs. 1 Satz 2 gehaftet wird.
c) Die Regelungen von Ziff. VII Abs. 1 und Abs. 2 erstrecken sich auf Schadenersatz neben der Leistung und Schadenersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der
Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch aus Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
d) Jegliche sonstige Haftung von w&w ist ausgeschlossen.
e) Der Kunde verpflichtet, die Mietsache gegen Feuer, Einbruch, Vandalismus und Diebstahl, während der gesamten Mietdauer zu versichern. Dies gilt ebenso für eine Mietsache die seitens des Kunden stillgemeldet wurde. Der Abschluss der Versicherung ist w&w schriftlich nachzuweisen.
7. Mietdauer
a) Die Mietzeit beginnt zum vereinbarten Datum. Sofern die Mietsache zu einen anderem Zeitpunkt geliefert wird, w&w diese Verzögerung zu vertreten hat, beginnt in diesem Fall die Mietzeit mit dem tatsächlichen Auslieferungstag.
b) Für den Fall der Toilettenvermietung beträgt die Mindestmietdauer 4 Kalenderwochen. Sofern keine anderen Regelungen schriftlich vereinbart wurden, beträgt die Mindestmietdauer für mobile Raumeinheiten und Container 30 Tage.
c) Die Mietzeit endet mit dem vereinbarten Termin oder mit Beginn der Folgewoche, welche der Abmeldung folgt. Fehlt die Festlegung eines Termins, ist der Kunde verpflichtet, den Rückgabetermin der Mietsache rechtzeitig anzukündigen. Die Ankündigung des Rückgabetermins kann schriftlich oder Fax, E-Mail oder telefonisch erfolgen. Sollte die Mietsache seitens des Kunden, nach der Abmeldung, weiterhin in Anspruch genommen werden oder w&w die Abholung der Mietsache durch Verschulden des Kunden nicht möglich sein, so besteht der Anspruch auf Mietzahlung weiter.
d) Unabhängig der Kündigungsfristen ist der Kunde verpflichtet, den Zeitpunkt der Abholung bis spätestens Freitag 12:30 Uhr anzumelden, sofern die Abholung in der folgenden Kalenderwoche erfolgen soll. Sollte diese Ankündigung nicht erfolgen, so wird der Kunde für die Fortzahlung des Mietzinses, für die Dauer der durch die verspätete Ankündigung verursachten Verzögerung der Abholung, verpflichtet.
8. Rückgabe der Mietsache
a) Sollte eine vorzeitige Rückgabe der Mietsache durch den Kunden erfolgen, so befreit diese den Kunden nicht von den vertraglichen Pflichten.
b) Der Kunde verpflichtet sich, die Mietsache inkl. Zubehör fristgemäß, in ordnungsgemäßem und gereinigtem Zustand zurückzugeben. Für den Fall der Toilettenvermietung ist die Rückgabe im benutzten Zustand zulässig. Eventuelle, vom Kunden eingebrachte Gegenstände hat der Kunde vor der Rückgabe zu entfernen, sonst ist w&w dazu berechtigt, die Gegenstände zu Lasten des Kunden zu entsorgen.
c) Werden bei der Rückgabe Verschmutzungen (ausgenommen ist die Toilettenvermietung), von dem Kunden zu verschuldende Schäden oder eventuelle Wartungen der Mietsache festgestellt, schuldet der Kunde die entstehenden Kosten.
d) Sofern w&w die Abholung der Mietsache die dem Kunden schuldet, erfolgt diese binnen 18 Tagen nach Vertragsende.
e) Der Nachweis der ordnungsgemäßen Rückgabe obliegt dem Kunden, soweit nicht w&w die Abholung zu vertreten hat.
9. Zahlungs-/Abrechnungsbedingungen
a) Rechnungen sind sofort, ohne Abzug, zahlbar.
b) Für den Fall der Toilettenvermietung erfolgt die Abrechnung vorwiegend vierwöchentlich rückwirkend. Hier zählt jede angefangene Woche als volle Woche.
c) Bezieht sich die Mietsache auf mobile Raumeinheiten oder Container, so wird der Mietzins monatlich, im Voraus, berechnet. Fälligkeit ist jeweils der erste Arbeitstag eines jeden Monats. Für Monate welche nicht beendet wurden tritt eine stichtagbezogene Abrechnung, unter vollständiger Berechnung des Rückgabetages, ein.
d) Die Aufrechnung von Entgelten ist ausgeschlossen, insofern der Gegenanspruch nicht unstreitig oder rechtskräftig festgestellt wurde. Ein Einbehalten von Entgelten ist unmöglich, da das Zurückbehaltungsrecht nicht Bestandteil des Vertragsverhältnisses ist.
e) Wird die Zahlungsfrist seitens des Kunden überschritten so stehen w&w, ab Zugang der ersten Mahnung, Verzugszinsen zu. Bei einem Unternehmer belaufen sich die Verzugszinsen auf 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, bei einem Verbraucher bei 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.
f) Für jede Zahlungserinnerung wird eine Verwaltungsgebühr i. H. v. 5 Euro, erhoben.
g) Beläuft sich der Zahlungsverzug der Kunden auf mehr als 8 Tage, behält sich w&w das Recht vor, die Miet- sowie alle anderen Vertragsgegenstände sofort in Besitz zu nehmen. Selbiges gilt bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden.
10. Sicherungsrechte des Vermieter/Forderungsabtretung
a) Der Kunde tritt mit Unterzeichnung des Mietvertrages sicherungshalber, in Höhe der gegenwärtigen und künftigen Forderungen von w&w sämtliche gegenwertigen und künftigen Forderungen und Leistungsansprüche gegen seinen Versicherer (soweit dies nach den Bedingungen seiner Versicherer zulässig ist) sowie sämtliche gegenwärtigen und künftigen Ansprüche gegen seine Auftraggeber hinsichtlich derjenigen Leistungen des Kunden ab, zu deren Erbringung die Mietsache eingesetzt wird. w&w übernimmt die Abtretung an und verpflichtet sich gegenüber dem Kunden, die Forderungsabtretung gegenüber dem oder den Drittschuldner/n so lange nicht offen zu legen, wie der Kunde sich nicht in Verzug befindet oder das Mietverhältnis nicht aus wichtigem Grund gekündigt ist.
11. Kündigung aus wichtigem Grund
a) Beide Vertragsparteien sind ermächtigt, aus wichtigem Grund, fristlos zu kündigen, falls eine Vertragspartei ihre vertraglichen Verpflichtungen so erheblich verletzt, dass der jeweils anderen Vertragspartei das Weiterführen des Mietverhältnisses nicht mehr zumutbar ist.
b) Ein wichtiger Kündigungsgrund liegt für w&w vor, wenn
der Kunde mit der Zahlung mindestens zwei Entgeltleistungen in Verzug ist.
Der Kunde die Mietsache unbefugt Dritten überlässt.
Der Kunde die Mietsache vertraglich nicht vereinbarten Ort bringt.
Dem Kunden im Sinne der §§17 ff. Insolvenzverordnung, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt.
Gegen Den Kunden Vollstreckungsmaßnahmen durchgeführt werden.
12. Eigentumsvorbehalt
a) Wird die Mietsache während oder im Anschluss an die Mietzeit vom Kunden käuflich erworben, so bleibt diese bis zur vollständigen Bezahlung aller Kaufpreisforderungen Eigentum von w&w. Handelt es sich bei dem Käufer um einen Unternehmer, so bleibt die Mietsache auch darüber hinaus solange Eigentum von w&w, bis sämtliche weitern Miet- und sonstigen Forderungen von w&w aus der Geschäftsbeziehung mit diesem Kunden, vollständig erfüllt sind.
13. weitere Bestimmungen
a) Ergänzungen und Änderungen bedürfen ihrer Gültigkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis kann nur durch schriftliche Vereinbarung aufgehoben werden.
b) Werden einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen teilweise oder ganz unwirksam, so lassen diese die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen unberührt. Beide Vertragsparteien verpflichten sich die teilweise oder ganz unwirksamen Bestimmungen durch solche zu ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der Ursprungsbestimmung am nächsten kommt.
c) Privatpersonen sind seit dem 01.08.2004 dazu verpflichtet, Rechnungen und den Zahlungsbeleg ( Kontoauszug ) zwei Jahre aufzubewahren.
14. Datenschutz
Der Kunde ist, gem. § 33 Bundesdatenschutzgesetz, damit einverstanden, dass Daten über seine Person und über das Vertragsverhältnis maßgeblichen Umständen bei w&w gespeichert, geändert und/ oder gelöscht und erforderlichenfalls, soweit nicht anders offenkundig die Interessen des Kunden verletzt werden, an Dritte zur ordnungsgemäßen Bearbeitung übermittelt werden.
15. Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort sind – soweit die Vertragsparteien Kaufleute sind – der Sitz von w&w. w&w ist jedoch dazu berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen